Der Cyber Resilience Act ist die erste EU-Verordnung mit verbindlichen Cybersecurity-Mindestanforderungen für alle vernetzten Produkte am EU-Markt. Er gilt produkt- und branchenübergreifend.
Anwendungsbereich. Betroffen sind Produkte mit digitalen Elementen, also Hardware und Software mit Datenverbindung. Die Pflichten treffen Hersteller, aber auch Importeure und Distributoren, die solche Produkte in der EU bereitstellen.
Kernprinzipien. Security by Design: Sicherheit von der Konzeptphase an mitdenken. Security by Default: sichere Grundkonfiguration im Auslieferungszustand. Lifecycle-Verantwortung: Vulnerability Management, Update-Management und Meldepflichten über den gesamten Support-Zeitraum.
Sanktionen. Bei Verstößen gegen die wesentlichen Cybersecurity-Anforderungen drohen Bußgelder von bis zu 15 Mio. Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die drei kritischen Daten
10. Dezember 2024: Der CRA ist in Kraft getreten.
11. September 2026: Die Meldepflichten greifen. Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle müssen an ENISA gemeldet werden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, vollständige Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht spätestens 14 Tage nach Verfügbarkeit einer Abhilfemaßnahme. → Was Hersteller bis September 2026 aufbauen müssen
11. Dezember 2027: Volle Anwendung. Alle Anforderungen gelten für am EU-Markt platzierte Produkte, inklusive Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technischer Dokumentation.
Cyber Resilience Act – volle Anwendung
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