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NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555)

NIS2 (Richtlinie (EU) 2022/2555) ist die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit wesentlicher und wichtiger Einrichtungen. Sie verpflichtet Unternehmen in 18 Sektoren zu Risikomanagement, Meldeprozessen und Management-Verantwortung — anders als der CRA regelt sie Organisationen, nicht Produkte. NIS2 ersetzt die erste NIS-Richtlinie von 2016 und ist seit Januar 2023 in Kraft; die Frist zur Umsetzung in nationales Recht lief am 17. Oktober 2024 ab.

Wer fällt unter NIS2?

NIS2 unterscheidet zwei Kategorien mit unterschiedlich strenger Aufsicht:

KategorieBeispiele für SektorenAufsicht
Wesentliche EinrichtungenEnergie, Transport, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, BankenProaktive Aufsicht, strengere Sanktionen
Wichtige EinrichtungenVerarbeitendes Gewerbe (u. a. Maschinenbau, Elektronik, Fahrzeugbau), Chemie, Lebensmittel, digitale Dienste, PostReaktive Aufsicht

Als Faustregel greift die Richtlinie ab mittlerer Unternehmensgröße — ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz — sofern das Unternehmen in einem der erfassten Sektoren tätig ist. Für einzelne Einrichtungstypen, etwa Anbieter kritischer digitaler Infrastruktur, gilt sie größenunabhängig. Gegenüber der ersten NIS-Richtlinie erweitert NIS2 den Kreis der Betroffenen erheblich: Insbesondere große Teile des verarbeitenden Gewerbes sind erstmals erfasst.

Was fordert NIS2?

Der Kern sind Risikomanagementmaßnahmen (Artikel 21): Betroffene Einrichtungen müssen unter anderem Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte, Incident-Handling, Business Continuity, Sicherheit der Lieferkette, Schwachstellenmanagement, Kryptografie und Multi-Faktor-Authentisierung nachweisbar umsetzen. Dazu kommen Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats.

Eine Besonderheit ist die Management-Verantwortung: Die Leitungsorgane müssen die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich selbst schulen lassen — und können für Verstöße verantwortlich gemacht werden. Cybersicherheit ist unter NIS2 keine delegierbare IT-Aufgabe mehr, sondern Chefsache.

Bei Verstößen drohen wesentlichen Einrichtungen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % — maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag.

NIS2 und der Cyber Resilience Act

NIS2 und CRA sind komplementär: NIS2 verlangt von Betreibern sichere Organisationen und Prozesse, der CRA verlangt von Herstellern sichere Produkte. Die Verbindung ist konkret: NIS2-pflichtige Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette bewerten — CRA-konforme Produkte mit CE-Kennzeichnung erleichtern genau diesen Nachweis. Und die unter NIS2 benannten nationalen CSIRTs sind zugleich die Stellen, an die Hersteller ab September 2026 ihre CRA-Meldungen nach Artikel 14 richten.

NIS2 in der Praxis: Betroffenheit klären, Strukturen doppelt nutzen

Da NIS2 eine Richtlinie ist, gilt sie nicht unmittelbar, sondern über nationale Umsetzungsgesetze — in Deutschland hat sich diese Umsetzung deutlich über die Frist hinaus verzögert, betroffene Unternehmen müssen sich nach dem deutschen Umsetzungsgesetz beim BSI registrieren. Der erste Schritt ist deshalb die Betroffenheitsprüfung: Sektor, Größe, Rolle in der Lieferkette. Wer zugleich Produkte mit digitalen Elementen herstellt, sollte NIS2- und CRA-Vorbereitung zusammen denken: Incident-Response-Prozesse, Schwachstellenmanagement und Meldewege lassen sich einmal aufbauen und für beide Regularien nutzen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen NIS2 und dem Cyber Resilience Act?
NIS2 adressiert die Cybersicherheit von Unternehmenseinheiten und kritischen Infrastrukturen — also Organisationen und ihren Betrieb. Der CRA regelt die Sicherheit der Produkte selbst, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ein CRA-konformes Produkt hilft NIS2-pflichtigen Betreibern, ihre eigenen Anforderungen zu erfüllen. Beide Gesetze greifen an unterschiedlichen Stellen.
Gilt NIS2 auch für kleine Unternehmen?
In der Regel greift NIS2 ab mittlerer Unternehmensgröße, also ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz, sofern das Unternehmen in einem der erfassten Sektoren tätig ist. Für bestimmte Einrichtungen — etwa Anbieter kritischer digitaler Infrastruktur — gilt die Richtlinie unabhängig von der Größe.
Welche Meldefristen gelten unter NIS2 bei einem Sicherheitsvorfall?
Bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall gilt eine dreistufige Kaskade: Frühwarnung binnen 24 Stunden, ausführliche Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung. Empfänger ist das zuständige nationale CSIRT beziehungsweise die zuständige Behörde.

Verwandte Begriffe

Fachlich geprüft von Dirk Leopold, Executive Vice President Digital Engineering am 20. Juli 2026