UNECE R156 (UN-Regelung Nr. 156 — Software-Updates)
UNECE R156 ist die UN-Regelung Nr. 156 zu Software-Updates von Straßenfahrzeugen. Sie macht ein geprüftes Software Update Management System (SUMS) zur Voraussetzung für die Typgenehmigung: Der Hersteller muss jederzeit belegen können, welcher Softwarestand auf welchem Fahrzeugtyp läuft und ob ein Update die Genehmigung berührt. Erarbeitet wurde die Regelung — im selben Paket wie die UNECE R155 — vom Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften (WP.29) der UNECE.
Was verlangt die R156?
Wie die R155 prüft die Regelung auf zwei Ebenen, die getrennt voneinander bestanden werden müssen:
- SUMS auf Organisationsebene: Der Hersteller muss nachweisen, dass er Software-Updates über den gesamten Lebenszyklus beherrscht — von der Identifikation der Zielfahrzeuge über die Prüfung von Kompatibilität und Auswirkungen bis zur sicheren Auslieferung und Dokumentation. Dazu gehören Integritäts- und Authentizitätsschutz der Update-Pakete und die Bewertung, ob ein Update genehmigungsrelevante Systeme verändert.
- Typgenehmigung je Fahrzeugtyp: Für jeden Fahrzeugtyp muss der Hersteller die typgenehmigungsrelevanten Softwarestände über die RXSWIN (RX Software Identification Number) identifizieren und dokumentieren. Bei jedem Update ist zu bewerten und zu belegen, ob es einen genehmigten Zustand verändert.
Für Over-the-Air-Updates gelten Zusatzanforderungen: Das Update darf die Sicherheit des Fahrzeugs während der Durchführung nicht beeinträchtigen, ein fehlgeschlagenes Update muss in einen sicheren Zustand führen, und der Fahrzeugnutzer ist über Zweck und Auswirkungen zu informieren.
Die Fristen
| Zeitpunkt | Geltung |
|---|---|
| Seit Juli 2022 | Verpflichtend für alle neuen Fahrzeugtypen |
| Seit Juli 2024 | Verpflichtend für alle neu produzierten und verkauften Fahrzeuge, auch bestehende Typen |
In der EU sind die Fristen über die General Safety Regulation (EU) 2019/2144 verankert — parallel zur R155.
Wo gilt die Regelung?
R156 gilt in den Vertragsstaaten des UNECE-Übereinkommens von 1958, die die Regelung anwenden — darunter die EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, Japan und Südkorea. In den USA gilt die Regelung nicht; dort greifen eigene Regelwerke. Für Hersteller mit globalem Absatz ist die R156 dennoch faktisch der Maßstab, weil die europäische Typgenehmigung ohne sie nicht zu bekommen ist.
Verhältnis zu UNECE R155
R155 und R156 sind Zwillingsregelungen: gleiche Herkunft, gleiche Fristen, gleiche Genehmigungslogik. R155 sichert das Fahrzeug gegen Angriffe ab, R156 sichert den Weg, über den sich Fahrzeugsoftware verändert. Die Schnittmenge ist groß: Ein unsicherer Update-Mechanismus ist eines der attraktivsten Angriffsziele überhaupt, weshalb die TARA aus dem R155-Kontext den Update-Pfad mit abdecken muss. In der Praxis werden CSMS und SUMS deshalb meist gemeinsam aufgebaut und auditiert.
Verhältnis zu ISO 24089
Was die ISO/SAE 21434 für die R155 ist, ist die ISO 24089 (Road vehicles — Software update engineering) für die R156: der anerkannte Engineering-Rahmen, mit dem Hersteller die Anforderungen der Regelung technisch umsetzen. Die Norm beschreibt Prozesse und Arbeitsprodukte für Software-Update-Engineering auf Organisations-, Projekt- und Infrastrukturebene.
UNECE R156 in der Praxis
Der anspruchsvollste Teil der R156 ist die Nachvollziehbarkeit im Dauerbetrieb: Welche Softwareversion läuft auf welchem Steuergerät in welcher Fahrzeugvariante, welche RXSWIN ist betroffen, und verändert das anstehende Update einen genehmigten Zustand? Diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn die Beziehungen zwischen Anforderungen, Softwareständen, Steuergeräten und Genehmigungsdokumenten durchgängig dokumentiert sind — über Jahre und über alle Varianten hinweg. Genau hier entscheidet sich, ob ein Update eine Routineaufgabe oder ein Genehmigungsrisiko ist: an der Requirements Traceability zwischen Software, Systemen und Nachweisen.


