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Die EU-Verordnung 2025/2847, besser bekannt als Cyber Resilience Act ist die erste, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte auf dem EU-Markt festlegt – ein Standard, den es bisher nicht gab.

Ihr Ziel ist es, die Cybersicherheit in der gesamten Europäischen Union zu stärken.

Das verändert die regulatorischen Rahmenbedingungen für Hersteller von Industriekomponenten. Eine dieser neuen Anforderungen ist die verpflichtende Cyberrisikobewertung, ein Ergebnis, das während des gesamten Produktlebenszyklus aufrechterhalten werden muss.

Ich bin von dem CRA betroffen, wenn mein Produkt ...

  • digitale Elemente enthält oder ein Softwareprodukt ist.

  • ab Ende 2027 neu auf den EU-Markt gebracht wird.

  • nicht ausdrücklich unter den fünf Ausnahmesektoren (Medizinprodukte, Fahrzeuge, In-vitro-Diagnostika, Zivilluftfahrt oder Produkte im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit) aufgeführt ist.

  • keine freie Open-Source-Software ohne Gewinnabsicht ist.

Die Frist für den Cyber Resilience Act läuft bald ab

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